Versteckte Befreiungsmöglichkeit im Gebührengesetz
Die Hochschulen unterschlagen in ihren Informationen zu den Studiengebühren Sachverhalte, die zum Nichtzahlen brauchbar sein können. Das Landeshochschulgebührengesetz ermöglicht den Hochschulen Studenten den Erlass (nicht zahlen) und Stundung (später zahlen) der Studiengebühren.Den Erlass und die Stundung kann jeder beantragen, ohne ein Risiko einzugehen. Erlass und Stundung sind für Studenten, die keinen Kreditanspruch haben, besonders wichtig. Dies sind hauptsächlich ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten und alle Studenten, die die Regelstudienzeit weit überschritten haben.
Mit dem Antrag auf Erlass oder Stundung der Studiengebühren geht niemand ein Risiko ein. Der Antrag kann keine Exmatrikulation zur Folge haben. Er kann nur abgelehnt werden. Man muss Euch auf jeden Fall die Möglichkeit geben, Eure Gründe für Euren Antrag darzulegen. Das ist so ähnlich wie beim BaföG!
via: boykott-hd.de
Dort findet sich auch eine Vorlage.